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   LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2021 - 21 TaBVGa 1658/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,57478
LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2021 - 21 TaBVGa 1658/21 (https://dejure.org/2021,57478)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.12.2021 - 21 TaBVGa 1658/21 (https://dejure.org/2021,57478)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2021 - 21 TaBVGa 1658/21 (https://dejure.org/2021,57478)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 78 S 1 ArbGG, § 83 Abs 5 ArbGG, § 567 Abs 1 Nr 2 ZPO, § 87 ArbGG, § 19 BetrVG
    Betriebsratswahl - Beanstandung und Berichtigung eines Wahlvorschlages - einstweiliges Verfügungsverfahren - Wahl zur Korrektur von Wahlfehlern - verspätete Wahleinleitung - Wechsel vom sofortigen Beschwerdeverfahren ins allgemeine Beschwerdeverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 18 BetrVG, § ... 19 BetrVG, § 3 Abs 1 WO, § 6 Abs 3 WO, § 7 Abs. 2 WO, § 8 Abs 2 WO, § 10 Abs 2 WO, § 78 Satz 1 ArbGG, § 83 Abs 5 ArbGG, § 85 Abs 2 ArbGG, § 567 ZPO, § 572 Abs 1 S 1 ZPO, § 937 Abs 2 ZPO, § 567 ZPO

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsratswahl - Verschiebung der Wahl zur Korrektur von Wahlfehlern - Abbruch der Wahl - einstweiliges Verfügungsverfahren im Beschlussverfahren - Rechtsmittelverfahren - Wechsel vom sofortigen Beschwerdeverfahren ins allgemeine Beschwerdeverfahren - verspätete ...

  • rechtsportal.de

    Betriebsratswahl - Verschiebung der Wahl zur Korrektur von Wahlfehlern - Abbruch der Wahl - einstweiliges Verfügungsverfahren im Beschlussverfahren - Rechtsmittelverfahren - Wechsel vom sofortigen Beschwerdeverfahren ins allgemeine Beschwerdeverfahren - verspätete ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sofortige Beschwerde gegen Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren ohne mündliche Verhandlung; Zulässigkeit der Abhilfeentscheidung durch Beschwerdegericht; Frühester Zeitpunkt für Einlegung einer sofortigen Beschwerde; Korrektur von Wahlfehlern im ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2021 - 21 TaBVGa 1658/21
    Für die Zeit davor ist der Betriebsrat als ordnungsgemäß gewählt zu behandeln (vergleiche nur BAG 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 32).

    Denn nach der gesetzlichen Wertung sollen grundsätzlich auch fehlerhafte Betriebsratswahlen zunächst als gültig behandelt werden (vergleiche nur BAG 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 25 ff.; kritisch dazu GK-BetrVG (Gemeinschaftskommentar zum Betriebsverfassungsgesetz)/Jacobs 11. Auflage § 18 BetrVG Rn. 98 ff., abweichend auch Veit/Wichert DB 2006, 390 f.).

    bb) Die Nichtigkeit der Wahl kann von allen geltend gemacht werden, die nach § 19 Absatz 2 BetrVG berechtigt sind, die Wahl anzufechten, da der Gesetzgeber diesem Personenkreis das Recht zugesprochen hat, für eine ordnungsgemäße Wahl zu sorgen (vergleiche GK-BetrVG/Jacobs § 18 BetrVG Rn 84 mwN; offen gelassen BAG 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 30).

  • LAG Hessen, 27.04.2006 - 9 TaBVGa 61/06
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2021 - 21 TaBVGa 1658/21
    Ein Verfügungsgrund ist nur gegeben, wenn durch die Korrektur des Wahlfehlers eine erfolgreiche Wahlanfechtung mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, wobei es auch auf rechtliche Unsicherheiten ankommt (vergleiche Hessisches LAG 27. April 2006 - 9 TaBVGa 61/06 - unter II 1 und 2 der Gründe mwN zitiert nach juris; Korinth, K Rn. 93).

    Daher widerspricht es der Funktion des einstweiligen Verfügungsverfahrens, offene Rechtsfragen zu entscheiden, gleichwohl eine gegenläufige Entscheidung im Anfechtungsverfahren nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann (in diese Richtung auch Hessisches LAG 27. April 2006 - 9 TaBVGa 61/06 - unter II 1 und 2 der Gründe zitiert nach juris).

  • LAG Köln, 18.05.2021 - 9 Ta 61/21

    Rechtswegzuständigkeit; Qualifizierung zum Triebfahrzeugführer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2021 - 21 TaBVGa 1658/21
    d) Eine Abhilfeentscheidung des Arbeitsgerichts nach § 572 Absatz 1 Satz 1 ArbGG ist für die Entscheidung in der Rechtsmittelinstanz nicht zwingend geboten, da die Regelung in erster Linie der Prozessökonomie dient (vergleiche BGH 15. Februar 2017 - XII ZB 462/16 - Rn. 13; LAG Köln 18. Mai 2021 - 9 Ta 61/21 - zu II 1 b der Gründe zitiert nach juris; Zöller/Heßler, § 572 Rn. 4).

    Die Herbeiführung einer Abhilfeentscheidung durch das Arbeitsgericht verbot sich hier schon aus Zeitgründen, selbst wenn man davon ausgeht, dass eine Rückgabe an das Arbeitsgericht zwecks Abhilfeentscheidung nicht nur grundsätzlich, sondern auch im einstweiligen Verfügungsverfahren möglich ist (ablehnend für das arbeitsgerichtliche Verfahren nach § 17a Absatz 4 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) LAG Köln 18. Mai 2021 - 9 Ta 61/21 - a.a.O. (am angegeben Ort); LAG Düsseldorf 8. Dezember 2020 - 3 Ta 319/20 - unter II 1 b der Gründe zitiert nach juris).

  • BAG, 30.06.2021 - 7 ABR 24/20

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Nichtigkeit - fehlerhafte Wählerliste

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2021 - 21 TaBVGa 1658/21
    Etwas anderes gilt nur, wenn die Wahl unter so schwerwiegenden Fehlern leidet, dass schon der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr besteht (dazu BAG 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 28).

    Die Betriebsratswahl muss "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (BAG 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 28 mwN).

  • BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 138/09

    Arbeitsplatzbewertung und personelle Einzelmaßnahme - Textform nach § 126b BGB

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2021 - 21 TaBVGa 1658/21
    Dieser Zweck wird auch durch eine Erklärung in Textform im Sinne von § 126b BGB und damit auch durch eine E-Mail erfüllt (vergleiche zur Wahrung der Schriftform im Rahmen der Betriebsverfassung durch E-Mail: BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 41 ff.; BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 138/09 - Rn. 48 ff.).
  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2021 - 21 TaBVGa 1658/21
    Dieser Zweck wird auch durch eine Erklärung in Textform im Sinne von § 126b BGB und damit auch durch eine E-Mail erfüllt (vergleiche zur Wahrung der Schriftform im Rahmen der Betriebsverfassung durch E-Mail: BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 41 ff.; BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 138/09 - Rn. 48 ff.).
  • LAG Hessen, 20.02.2014 - 9 TaBVGa 11/14

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2021 - 21 TaBVGa 1658/21
    Im Hinblick auf diese gesetzliche Wertung werden teilweise aber auch korrigierende Eingriffe im Vorfeld der Wahl ausgeschlossen (Hessisches LAG 20. Februar 2014 - 9 TaBVGa 11/14 - unter 8 der Gründe zitiert nach juris; LAG Hamm 19. März 2012 - 10 TaBVGa 5/12 - unter II der Gründe zitiert nach juris).
  • LAG Bremen, 26.03.1998 - 1 TaBV 9/98

    Betriebsrat: Wahlvorschläge - Ordnungsgemäßheit der Listen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2021 - 21 TaBVGa 1658/21
    Andersfalls wäre der Eingriff in die Betriebsratswahl unverhältnismäßig (vergleiche LAG Bremen 26. März 1998 - 1 TaBV 9/98 - unter II 2 der Gründe, NZA-RR (Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Rechtsprechungs-Report Arbeitsrecht) 1998, 401; ähnlich auch unter Heranziehung der Grundsätze der Befriedigungsverfügung Schuschke/Walker/Kessen/Thole/ Schuschke/Roderburg, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz 7. Auflage Vor § 935 ZPO Rn. 179; zu den allgemeinen Anforderungen an eine Befriedigungsverfügung LAG Berlin-Brandenburg 9. September 2020 - 21 SaGa 976/20 - unter II. 1 b aa der Gründe zitiert nach juris).
  • LAG Sachsen, 22.04.2010 - 2 TaBVGa 2/10

    Berichtigung einer Vorschlagsliste bei Wegfall der Wählbarkeit einer Kandidatin

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2021 - 21 TaBVGa 1658/21
    Damit stellt auch das Gesetz die Berichtigung über die Anfechtung (vergleiche dazu auch LAG Hamm 15. Februar 2016 - 13 Ta 70/16 - unter B I der Gründe zitiert nach juris; Sächsisches LAG 22. April 2010 - 2 TaBVGa 2/10 - unter II 2 a (3) der Gründe, ZBVR online 2010, Nr. 7/8, 16).
  • LAG Düsseldorf, 08.12.2020 - 3 Ta 319/20

    Rechtsweg; Konkurrentenklage; öffentlich-rechtliche Streitigkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2021 - 21 TaBVGa 1658/21
    Die Herbeiführung einer Abhilfeentscheidung durch das Arbeitsgericht verbot sich hier schon aus Zeitgründen, selbst wenn man davon ausgeht, dass eine Rückgabe an das Arbeitsgericht zwecks Abhilfeentscheidung nicht nur grundsätzlich, sondern auch im einstweiligen Verfügungsverfahren möglich ist (ablehnend für das arbeitsgerichtliche Verfahren nach § 17a Absatz 4 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) LAG Köln 18. Mai 2021 - 9 Ta 61/21 - a.a.O. (am angegeben Ort); LAG Düsseldorf 8. Dezember 2020 - 3 Ta 319/20 - unter II 1 b der Gründe zitiert nach juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2020 - 21 SaGa 976/20

    Außensozietät mit angestelltem Rechtsanwalt - Beendigung der gemeinschaftlichen

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 24/03

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

  • BAG, 03.12.1987 - 6 ABR 79/85

    Kosten - Vorschlagslisten

  • LAG Hamm, 19.03.2012 - 10 TaBVGa 5/12

    Betriebsratswahl bei Aldi in Greven kann mit der Liste "Die Wende" stattfinden -

  • BAG, 11.03.1960 - 1 ABR 15/59

    Gruppenwahl - Gemeinschaftswahl - Vornahme einer Abstimmung - Außenvertreter -

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.01.2017 - 3 TaBVGa 3/16

    Betriebsratswahl, Vorschlagsliste, Wahlvorstand, Zulassung, Ungültigkeit,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.08.2021 - 14 SaGa 955/21

    GDL scheitert mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Anwendung

  • LAG Hamm, 15.02.2016 - 13 Ta 70/16

    Einstweilige Verfügung; Korrektur; Wahl; Betriebsrat; Vorschlagsliste;

  • BGH, 15.02.2017 - XII ZB 462/16

    Betreuungssache: Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine befristete

  • BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 55/08

    Neufestsetzung von Eigenleistungen bei Prozesskostenhilfe - Umfang -

  • BGH, 29.08.2017 - XI ZR 318/16

    Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde ohne Zustimmung des Gegners; Verwendung

  • KG, 20.08.2019 - 21 W 17/19

    Anspruch auf Übergabe einer fertiggestellten Wohneinheit an Erwerber durch

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.04.2020 - 3 SaGa 5/20

    Einstweilige Verfügung - Versetzung wegen eines behaupteten Verstoßes gegen das

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.10.2022 - 23 TaBVGa 1094/22

    Untersagung Betriebsratswahl Lieferdienst Gorillas?

    Hat das Arbeitsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Anhörung zurückgewiesen, ist gegen den Beschluss nach § 567 Absatz 1 Nr. 2 ZPO in Verbindung mit § 78 Satz 1 und § 83 Absatz 5 ArbGG die sofortige Beschwerde gegeben (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 14. Dezember 2021 - 21 TaBVGa 1658/21 - Rn. 48 mwN).

    Dies ist im einstweiligen Verfügungsverfahren nach § 936 in Verbindung mit § 922 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 ZPO als Spezialregelung zu § 572 Absatz 4 ZPO möglich und - soweit die Dringlichkeit der Angelegenheit nicht entgegensteht - aus Gründen effektiven rechtlichen Gehörs auch geboten, zumal im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren im Rahmen einer mündlichen Anhörung dem Amtsermittlungsgrundsatz nach § 83 Absatz 1 ArbGG besser genügt werden kann (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 14. Dezember 2021 - 21 TaBVGa 1658/21 - Rn. 53 mwN).

    Auch kann eine sofortige Beschwerde nach § 571 Absatz 2 Satz 1 ZPO auf neue Angriffs- und Verteidigungsmittel gestützt werden (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 14. Dezember 2021 - 21 TaBVGa 1658/21 - Rn. 55 mwN).

  • LAG Baden-Württemberg, 17.10.2023 - 10 TaBVGa 2/23

    Vorläufiger Rechtsschutz - Feststellungsverfügung - Zulassung eines

    Für die Arbeitgeberin entstehen höhere Kosten, wenn auf die Möglichkeit der Anfechtbarkeit hingewiesen wird (vgl. zu den Vorteilen der Korrektur einer Wahl zutreffend LAG Berlin-Brandenburg 14. Dezember 2021 - 21 TaBVGa 1658/21 - Rn. 63, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2022 - 8 Ta 793/22

    Aufnahme in Wählerliste

    Das LAG hat zwar die Auffassung vertreten, dass es zulässig sein kann, fehlerhafte Handlungen des Wahlvorstandes auch im Vorfeld der Betriebsratswahl noch gerichtlich zu korrigieren (im Anschluss an LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Dezember 2021 - 21 TaBVGa 1658/21).
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